Prozessführung in Familiensachen

In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht zielführend. Oft verhindert eine nach wie vor bestehende emotionale Betroffenheit eine gütliche Lösung des Konfliktes. Viele Themen sind unaufschiebbar oder müssen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die langfristige Existenzsicherung eindeutig gerichtlich geklärt werden.

Dies sind insbesondere die Fälle, in denen es um die zeitnahe und grundsätzliche Klärung von unterhaltsrechtlichen Fragen (Ehegatten –  und Kindesunterhalt), die Regelung der Wohnsituation nach Trennung und Scheidung und die Sicherung Ihrer vermögensrechtlichen Interessen geht. Dasselbe gilt auch in Fragen des Sorgerechts, des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und des Umgangs mit ehelichen und nichtehelichen Kindern, wenn das Kindeswohl beeinträchtigt ist oder eine Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind droht.  In  solchen Fällen ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen oder Ihre Vertretung bei der Verteidigung gegen gerichtliche Anträge unerlässlich.

Sonstige Familiensachen beim Familiengericht

Das Familiengericht ist nach der Neufassung des Verfahrensrechts für sämtliche gerichtlichen Auseinandersetzungen zuständig, die im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen. Dies können auch gesellschaftsrechtliche und betriebliche Auseinandersetzungen sein, wenn die Ehegatten eine gemeinsame berufliche Existenz, zum Beispiel in Form eines Familienunternehmens, aufgebaut haben.

Ich vertrete Sie in der ersten und zweiten Instanz in allen familiengerichtlichen und damit in Zusammenhang stehenden Verfahren. Dabei kann ich auf langjährige Erfahrung zurückgreifen, die ich seit 2002 als Fachanwältin für Familienrecht in all diesen Bereichen und den speziellen familienrechtlichen Verfahrensarten gesammelt habe.