Erbrecht

Ich berate in erbrechtlichen Angelegenheiten zu Lebzeiten und Erbfall. Unter Gesichtspunkten des Vermögenserhalts in der Familie, der Vermögensnachfolge und unter steuerlichen Aspekten spielt die testamentarische Gestaltung eine wichtige Rolle. Bei der Abwicklung von Nachlässen innerhalb einer Erbengemeinschaft oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten ist in vielen Fällen anwaltliche Begleitung und Vertretung erforderlich und empfehlenswert. Ich biete selbstverständlich auch die Prozessführung bei Verfolgung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen oder Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen an.